Bürogemeinschaft S4

 

Vertragliches

     Wie wir uns einig werden können

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

 

 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie wir uns auf eine Zusammenarbeit verständigen können.

Am Anfang sollte immer ein Gespräch stehen, damit wir Sie und Ihre Wünsche besser kennen-lernen können - und Sie uns natürlich auch.

Diese Zeit ist erfahrungsgemäß gut investiert.

 

Schriftform

Der Normalfall ist ein schriftlicher Werkvertrag auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie erhalten von uns ein Honrarangebot oder einen Vertragsentwurf, den wir gemeinsam besprechen, ggf. anpassen und unterzeichnen.

Bei Vorhaben, die sich den Leistungsbildern der HOAI nicht zuordnen lassen, kann eine Vereinbarung auf der Basis eines Stundehonorars getroffen werden. Dies empfiehlt sich auch bei Projekten, deren inhaltlicher Verlauf und Ende nicht sicher genug vorhersagbar sind.

 

Zuruf / Handschlag

Wir kennen sie noch, die papierlosen Verträge per mündlicher Vereinbarung und Handschlag. Insbesondere die Auftraggeber kleinerer Projekte haben oftmals mehr Interesse am gegebenen Wort als an einem mehrseitigen Vertragswerk.

Unsere Erfahrungen damit sind gut.

 

Die große Ausnahme

Es hat auch schon Fälle gegeben, in denen wir kostenlos gearbeitet haben, dann aber müsste Ihr Projekt schon sehr überzeugend sein.

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